Abgaben, Gebühren & Verordnungen
Der Oberbegriff Abgaben unterscheidet Steuern, Beiträge und Gebühren. Steuern sind Geldleistungen an den Bund, die Länder und Gemeinden, denen keine direkte Gegenleistung gegenübersteht, z. B. die Umsatzsteuer, die Hundeabgabe, die Grund- und Kommunalsteuer.
Unter Beiträgen versteht man Geldleistungen, die demjenigen auferlegt werden, der an der Errichtung oder Erhaltung einer öffentlichen Einrichtung ein besonderes Interesse hat, beispielsweise Anliegerbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss.
Gebühren sind öffentlich-rechtliches Entgelt für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen, wie Abfallgebühren, Kanalbenützungsgebühren, Kommissionsgebühren und dergleichen.