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Presse

Stadtwappen und Logo

altDie Verwendung des Gemeindewappens ist grundsätzlich unter Wahrung des Ansehens der Gemeinde allgemein gestattet. Voraussetzung für die Verwendung ist eine schriftliche Anzeige bei der Stadtgemeinde Vöcklabruck unter Angabe des Verwendungszweckes. Innerhalb von 4 Wochen ab Einlangen der Anzeige kann der Stadtrat die Verwendung des Wappens untersagen (§ 4 a OÖ. Gemeindeordnung).

Auch das Logo der Stadt ist geschützt. Die Verwendung ist nur nach Genehmigung durch die Stadtgemeinde gestattet.

altDownload:

  • Stadtwappen
  • Logo

 

 

 

Bürgermeister Mag. Herbert Brunsteiner

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