Liftförderung
Der Gemeinderat der Stadt Vöcklabruck hat im Oktober 2007 Richtlinien beschlossen, deren Inhalt die Förderung von nachträglichen Lifteinbauten in mehrgeschossigen Wohnhäusern ist.
Gefördert wird der nachträgliche Einbau von Personenliften in bestehende Wohnhäuser, die über mindestens drei Obergeschoße verfügen (EG + 3 OG). Die Förderung ist auf Lifteinbauten im Gemeindegebiet von Vöcklabruck beschränkt. Voraussetzung der Förderung ist ein Förderansuchen beim Land Oberösterreich und eine Zustimmung zur Förderung durch das Land Oö. nach den Förderungsrichtlinien für einen nachträglichen Lifteinbau in der jeweils geltenden Fassung. Die Förderung seitens der Stadtgemeinde Vöcklabruck besteht aus der Gewährung von einmaligen Zuschüssen. Der Förderungsbetrag beträgt 10 % der vom Land Oö. zur Berechnung der Landesförderung anerkannten Kosten bzw. maximal € 3.000,-- pro Geschossausstieg ohne Erdgeschoß. Für die Auszahlung der Förderung ist die Fertigstellung der geförderten Maßnahme und die Vorlage der Schlussrechnung in Kopie erforderlich.
