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Pfad: Home >> Bauen >> Verkehrsflächenbeitrag

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Verkehrsflächenbeitrag

Nach rechtskräftig erteilter Baubewilligung für den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde oder des Landes aufgeschlossen sind bzw. anlässlich der Errichtung der öffentlichen Verkehrsfläche, ist dem Eigentümer des Grundstückes mit Bescheid ein Beitrag zur Herstellung dieser öffentlichen Verkehrsfläche (Verkehrsflächenbeitrag) vorzuschreiben.

Die Höhe des Verkehrsflächenbeitrages gemäß § 20 Abs. 2 Oö. Bauordnung ist gleich dem Produkt aus der anrechenbaren Breite der öffentlichen Verkehrsfläche (3 Meter), der anrechenbaren Frontlänge (Quadratwurzel aus der Fläche des Grundstückes) und dem Einheitssatz (derzeit € 65)

Verkehrsflächenbeitrag = √ der Grundstücksfläche x 3 Meter Straßenbreit x ES (€ 65,00)

Dieser Beitrag ermäßigt sich um 60 % bei

  • Gebäuden, die nach den wohnbaurechtlichen Bestimmungen gefördert werden
  • Kleinhausbauten (z.B. Einfamilienhäuser, Reihenhäuser)
  • Gebäuden, die gemeinnützigen und öffentlichen Zwecken dienen
  • Gebäuden von Klein- und Mittelbetrieben sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Der Beitrag entfällt zur Gänze bei
  • Gebäuden mit untergeordneter Bedeutung (z.B. Garagen, Carports, Garten- und Gerätehütten, …)
  • Ausbau des Dachraumes oder des Dachgeschosses
  • Bei Zubauten mit einer maximalen Nutzflächenvergrößerung um 100 m²
 

Weiterführende Informationen

Für Sie zuständig

Ing. Christian Wimmersberger

Tel. Nr.: 07672/760 - 240
Fax: 07672/760 - 81
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
 
 

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