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Fundwesen

Richtlinien zum Fundwesen

Der/die FinderIn einer verlorenen oder vergessenen Sache ist verpflichtet, dies unverzüglich bei der Behörde anzuzeigen, abzugeben und alle wichtigen Details bekannt zu geben, die für die Ausforschung des/der VerlustträgerIn wichtig sind.

Dazu gehören Fundort und Fundzeit. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Fundort. Der/die FinderIn muss einen Gegenstand, der einen Wert von € 10,-- nicht übersteigt, nicht abgeben, außer die Wiedererlangung ist er für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung. (Fotos, Dokumente, ...)

Die Behörde ist gesetzlich nicht verpflichtet den Finderlohn von VerlustträgerInnen einzufordern und an den/die FinderIn auszuzahlen. Dies ist ein privatrechtliches Problem zwischen FinderInnen und VerlustträgerInnen.

Gibt der/die FinderIn bei der Abgabe des Fundes bei den Annahmestellen an, dass er/sie sein/ihr Recht auf Finderlohn wahren will, dann erhält der/die VerlustträgerIn bei Abholung des Gegenstandes eine schriftliche Mitteilung, dass der/die FinderIn Anspruch auf Finderlohn erhebt und die Behörde aufgrund der Parteistellung in diesem Verfahren dem/der FinderIn Name und Adresse des/der VerlustträgerIn bekannt geben kann.

FinderIn und VerlustträgerIn haben dies untereinander auszuhandeln.

Bei verlorenen Sachen beträgt der Finderlohn 10% bis zu einem Wert von € 2.000,-- , darüber 5 %
Bei vergessenen Sachen beträgt der Finderlohn 5% bis zu einem Wert von € 2.000,-- , darüber 2,5 %

Beim Entdecken eines Schatzes steht dem/der FinderIn und dem/der EigentümerIn des Grundes jeweils 50% des Wertes als Finderlohn zu. Anonyme Funde, die von keinem/r Verlustträger/In angesprochen werden, können von der Behörde nach Ablauf eines Jahres ab Funddatum verwertet werden. Werden Funde von FinderInnen nicht nach Ablauf der 6 Wochenfrist bzw. 6 Monatsfrist (ab Zustellung des Schreibens über Erwerb der Anwartschaft auf Eigentum) abgeholt, so ist die Behörde ebenfalls berechtigt diese Funde zu verwerten.

Weiterführende Informationen

Für Sie zuständig

Gerald Klement

Tel. Nr.: 07672-760-134
Fax: 07672-760-81
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