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Hundeabgabe

Gemäß § 11 Abs. 1 des Oö. Hundehaltegesetz 2002 wird die Hundeabgabe für das Haushaltsjahr eingehoben und vom Gemeinderat festgesetzt. Die Gebühr beträgt lt. Gemeinderatsbeschluss vom 18.12.2009 € 30,-- je Hund. Für die Hundemarke ist eine Gebühr von € 1,45 zu entrichten. Das Höchstausmaß der Hundeabgabe für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs notwendig ist, darf höchstens € 20,-- betragen.

Abgabenschuldner ist der Hundehalter. Die Hundeabgabe ist erstmals innerhalb von zwei Wochen ab Anmeldung und in der Folge dann jährlich bis zum 31. März zu bezahlen. Die Abgabe ist eine Jahresgebühr, auch wenn der Hund nicht das ganze Jahr gehalten wird. Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- bestehen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.

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