Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 bis 12.00 Uhr sowie von 12.30 bis 17.00 Uhr Mittwoch von 7.00 bis 13.00 Uhr Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr
HINWEIS: Außerhalb der Amtsstunden, ab 17.00 Uhr bzw. Mittwoch ab 12.30 Uhr und Freitag ab 12.30 Uhr eingelangte Vorbringen (etwa auf elektronischem Weg) gelten im Sinne des § 13 AVG als am nächsten Werktag eingelangt.
Bitte beachten Sie dies im Fall von Fristen!
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Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Oktober 2007 05:03
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