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Pfad: Home >> Standesamt >> Aufgabenbereich Staatsbürgerschaft

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Aufgabenbereich Staatsbürgerschaft

 

  • Staatsbürgerschaftsevidenz
  • Staatsbürgerschaftsnachweise

Staatsbürgerschaftsevidenz

Vom Staatsbürgerschaftsverband Vöcklabruck wird für die verbandsangehörigen Gemeinden Pilsbach und Vöcklabruck die Staatsbürgerschaftsevidenz geführt. Aus der Staatsbürgerschaftsevidenz werden auf Antrag für Personen, die in den Mitgliedsgemeinden ihren Hauptwohnsitz haben, Staatsbürgerschaftsnachweise ausgestellt.

Staatsbürgerschaftsnachweise

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind grundsätzlich keine Dokumente vorzulegen, wenn für eine Person, die

  • bis zum 30. Juni 1966 in Vöcklabruck geboren ist oder
  • ab dem 01. Juli 1966 in Österreich geboren ist, und die Mutter im Zeitpunkt der Geburt den Hauptwohnsitz in Vöcklabruck oder Pilsbach hatte,

ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird.

Für alle übrigen Personen benötigen wir folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern/eines Elternteiles, Verleihungsbescheid, ev Èvidenzauskunft aus der zuständigen Staatsbürgerschaftsevidenz)
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde und Nachweise über die Führung akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises wenden Sie sich bitte an den

Staatsbürgerschaftsverband Vöcklabruck, Rathaus, Klosterstraße 9, 4840 Vöcklabruck

Telefon
0043 (0) 7672 / 760 - DW
Fax 0043 (0) 7672 / 760 - 81
E-Mail
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DW Ansprechperson / Funktion Raum
303 Johann Fally, Standesbeamter, Abteilungsleiter E-12
273 Alexander Czerny, Standesbeamter E-06
211 Gabriele Huber, Standesbeamtin E-05

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme ratsam. Insbesondere dann, wenn Sie nicht in Vöcklabruck oder Pilsbach geboren sind oder Ihre Mutter im Zeitpunkt der Geburt in den genannten Gemeinden nicht den Hauptwohnsitz hatte.

Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Die Staatsbürgerschaft kann einem Fremden verliehen werden, wenn er sich seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen im Bundesgebiet aufhält und davon zumindest fünf Jahre niedergelassen war und alle weiteren im Staatsbürgerschaftsgesetz geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Staatsbürgerschaft ist einem Fremden zu verleihen, wenn er seit mindestens 30 Jahren ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hat und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei aufrechter Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger ist bei Vorliegen aller sonstigen Verleihungsvoraussetzungen auf Antrag die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn die Ehe seit mindestens 5 Jahren aufrecht und ein rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt von mindestens 6 Jahren im Bundesgebiet gegeben ist.

Einbringung von Anträgen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Für die Einbringung von Anträgen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wenden Sie sich bitte persönlich an das

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales(Stb), Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Telefon: 0043 (0) 732 / 7720 - 0, Fax: 0043 (0) 732 / 7720 - 211784, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, Anträge bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, Sportplatzstraße 1 - 3, 4840 Vöcklabruck, einzubringen.

Telefon
0043 (0) 7672 / 702 - DW
Fax 0043 (0) 7672 / 702 - 399
E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
DW Ansprechperson Raum
508  Frau Hedwig Neudorfer 316
     

 

 

Weiterführende Informationen

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Vöcklabruck

Büroanschrift: 4840 Vöcklabruck, Klosterstraße 9

Büroöffnungszeiten: MO, DI und DO von 8 – 16 Uhr, MI und FR von 8 – 13 Uhr

Telefon: 07672/760-303
Fax: 07672/760-81

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Web: www.voecklabruck.at

Bankverbindung: Raiba Region Vöcklabruck, Bankleitzahl: 34710, Kontonummer: 800-02.300.077, IBAN: AT703471080002300077, BIC: RZOOAT2L710

Daten der Mitgliedsgemeinden

Gemeinde Pilsbach: 4840 Pilsbach, Oberpilsbach 17

Telefon: 07672/72240
Fax: 07672/22839

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Web: www.pilsbach.at

Stadtgemeinde Vöcklabruck: 4840 Vöcklabruck, Klosterstraße 9

Telefon: 07672/760-0
Fax: 07672/760-81

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Web: www.voecklabruck.at

 
 
 

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