Heiraten in Vöcklabruck
Wenn Sie in Vöcklabruck oder Pilsbach wohnen, dann richten Sie Ihre Anfragen für eine Trauung in Vöcklabruck oder Pilsbach bitte an den
Standesamtsverband Vöcklabruck, Rathaus, Klosterstraße 9, 4840 Vöcklabruck
| Telefon |
0043 (0) 7672 / 760 - DW
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| Fax | 0043 (0) 7672 / 760 - 81 |
| E-Mail |
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| DW | Ansprechperson / Funktion | Raum |
| 303 | Johann Fally, Standesbeamter, Abteilungsleiter |
E-12 |
| 211 | Gabriele Huber, Standesbeamtin |
E-06 |
| 210 | Barbara Würzl, Standesbeamtin |
E-05 |
Wir bitten Sie, Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate und nach Möglichkeit spätestens 2 Monate vor dem geplanten Trauungstermin beim Standesamt anzumelden. Bei Bedarf kann jedoch auch kurzfristig ein Termin festgelegt werden.
Unverbindliche Terminwünsche können auch früher entgegengenommen werden. Diese werden jedoch nur dann verbindlich, wenn innerhalb des obgenannten Zeitraumes ein Antrag auf Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) eingebracht wird.
Von den Verlobten sind zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) grundsätzlich folgende Dokumente vorzulegen:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate). Bei in Vöcklabruck oder Pilsbach geborenen Verlobten genügt die Geburtsurkunde!
- Aktueller amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Gegebenenfalls weitere Dokumente, wie
- Nachweise über akademische Grade oder einer Standesbezeichnung
- Heiratsurkunden aller früheren Ehen oder die Partnerschaftsurkunden aller früheren eingetragenen Partnerschaften
- Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung aller früheren Ehen oder aller früheren eingetragenen Partnerschaften
- Geburtsurkunden und Vaterschaftsanerkenntnisse über gemeinsame voreheliche Kinder
- Ausländische Verlobte benötigen zusätzlich den
- Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit und eine
- Bestätigung ihrer Ehefähigkeit. Diese Bestätigung wird von der Heimatbehörde oder von der Vertretungsbehörde (Konsulat) ausgestellt. Solche Bestätigungen sind: Ehefähigkeitszeugnisse (zB Deutschland, Italien, Schweiz, Türkei, Tschechische Republik uam), Familienstandsbestätigungen (zB Länder der ehemaligen Volksrepublik Jugoslawien uam) oder eidesstattliche Erklärungen (zB USA uam)
- Für Dokumente, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, benötigten Sie eine von einem in Österreich ansässigen allgemein gerichtlich beeideten Dolmetscher angefertigte Übersetzung. ACHTUNG: Im Ausland angefertigte Übersetzungen können nicht anerkannt werden!
- Für Dokumente, die aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat und die dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (Apostille-Übereinkommen) nicht beigetreten sind, benötigten Sie auch die diplomatische Beglaubigung.
- Liegt der Hauptwohnsitz nicht im Inland, zusätzlich Meldenachweis aus dem Ausland
Bildergalerie Lebzelterhaus - Trauungssaal
Hinweis zu einer Trauung bei einem anderen Standesamt im Inland
Wünschen Sie, dass Ihre Trauung bei einem anderen Standesamt in Österreich stattfinden soll, dann ist dies im Sinne des Personenstandsgesetzes möglich. Die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) muss in diesem Fall jedoch bei jenem Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.




