Hundehaltung - Hundefreizone
HundehalterInnen aufgepasst. Grundsätzlich müssen Hunde im Ortsgebiet an der Leine geführt werden. Hundekot ist grundsätzlich vom Hundehalter / von der Hundehalterin zu entsorgen – auch in der Freilaufzone. Seit 2003 gibt es in Vöcklabruck Freilaufzonen für Hunde.
Hundefreilaufzonen
- Vom Europasteg entlang der Vöckla –südl. Ufer – bis zum Musikerheim
- Vom Kolpingsteg entlang der Vöckla – nördl. Ufer- bis zur Wagrainer- oder Flussaufwärts bis zur Dörflbrücke.
- In der Dürnau befindet sich eine eingezäunte Fläche in der E-Werkstraße gegenüber der Lebenshilfe.
- Download: Hundeverordnung
- Download: Informationsblatt Hundehalter
Sachkundenachweis/Hundekunde-Kurs
Personen, die bisher noch keinen Hund gehalten haben, oder noch nie eine Hundeausbildung absolviert haben, müssen seit dem 1. Juli 2003 einen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen.

Am Stadtplatz, in der Vorstadt, im Stadtpark und am Florianerweg (Sonnenweg) wurde für die Entsorgung von
Hundekot sogenannte "Sackerlspender" aufgestellt.

