Lärmschutz
Gleichzeitig Opfer und Täter sind wir beim Thema „Lärm": Wer heute feiert, will morgen womöglich schlafen. Lärm hat bei den diversen negativen Hitlisten auch meistens die Nase vorn, speziell, wenn in Ballungsräumen auch noch unerträglicher Verkehrslärm dazu kommt.
Unabhängig vom Verursacher werden Lärmimmissionsmessungen im Auftrag der Behörden (Gewerbe- und Baubehörden, Umwelt-, Verkehrsrecht etc.) in den einzelnen Verfahren oder bei Beschwerden durchgeführt.
Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr 
Lärmschutzverordnung der Stadt Vöcklabruck
- Download: Lärmschutzverordnung