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Lärmschutz

Gleichzeitig Opfer und Täter sind wir beim Thema „Lärm": Wer heute feiert, will morgen womöglich schlafen. Lärm hat bei den diversen negativen Hitlisten auch meistens die Nase vorn, speziell, wenn in Ballungsräumen auch noch unerträglicher Verkehrslärm dazu kommt.

Unabhängig vom Verursacher werden Lärmimmissionsmessungen im Auftrag der Behörden (Gewerbe- und Baubehörden, Umwelt-, Verkehrsrecht etc.) in den einzelnen Verfahren oder bei Beschwerden durchgeführt.

Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr

Lärmschutzverordnung der Stadt Vöcklabruck

  • Download: Lärmschutzverordnung
 

Weiterführende Informationen

Für Sie zuständig

Peter Kraushaar

Tel. Nr.: 07672/760 - 333
Fax: 07672/760 - 81
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 
 
 

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