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Pfad: Home >> Umwelt >> Pflege von Grundstücken

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Pflege von Grundstücken

Zur Wahrung des Ortsbildes müssen unbebaute Grundstücke im Stadtgebiet zweimal im Jahr gemäht werden.
Bereits im Jahr 1989 wurden vom Gemeinderat Richtlinien zur Abwehr der Verwilderung von unbebauten
Grundstücken erlassen.

  • Download: Pflege von Grundstücken

 

 

 

Äste von Bäumen und Hecken entlang von Straßen und Gehwegen

Gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung

1) Die Behörde hat die GrundeigentümerInnen aufzufordern, Bäume, Sträucher und dergleichen, welche die
Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen
zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich
der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen beeinträchtigen,
auszuästen oder zu entfernen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nicht die Stadtgemeinde Vöcklabruck als Straßenerhalter zum Zurückschneiden der Hecken, Bäume und Sträucher verpflichtet ist, sondern der jeweilige Anrainer / die jeweilige Anrainerin und LiegenschaftseigentümerIn. Im Interesse der Verkehrssicherheit werden daher alle LiegenschaftseigentümerInnen gebeten, ihrer Verpflichtung zum Zurückschneiden der Hecken bzw. Freischneiden der Verkehrszeichen nachzukommen.

Sollte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden, sind wir leider verpflichtet, Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck zu erstatten.

 

Weiterführende Informationen

Für Sie zuständig

Peter Kraushaar

Tel. Nr.: 07672/760 - 333
Fax: 07672/760 - 81
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 
 
 

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