Mietwohnungen
Derzeit verfügt die Stadt Vöcklabruck über das Einweisungsrecht für 750 Mietwohnungen im ganzen Stadtgebiet. Jährlich werden ca. 50-80 Wohnungen neu vergeben. Die Vergabe erfolgt nach einem Vergabesystem nach den neuesten Vergaberichtlinien.
Anmeldung und Vergabe
Als wohnungssuchend können sich Personen melden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen dauernden Hauptwohnsitz von 3 Jahren (oder früher 10 Jahre lang hatten) oder einen Arbeitsplatz länger als 1 Jahr in Vöcklabruck aufweisen. Für Bürger/innen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EWR) angehören - "Nicht-EU-Bürger" muss die anspruchsberechtigung für die Gewährung einer Wohnbeihilfe nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes OÖ gegeben sein.
Bei Übergangswohnungen und betreubaren Wohnformen verringert sich der ununterbrochene Hauptwohnsitz auf 6 Monate.
Ausnahmen vom Objektivierungsverfahren sind nur mittels Beschluss des Wohnungsausschusses möglich. Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, können nicht als Wohnungswerber vorgemerkt werden.
Wohnungskategorien
Für diese vier Wohnungskategorien werden gesonderte Bewerbungslisten geführt.
- Garconnieren (bis 40m2)
- Kleinwohnungen (40-60m2)
- Wohnungen mit 1 Kinderzimmer (80m2)
- Wohnungen mit 2 Kinderzimmern (über 80m2)
Reihungskriterien
- Familienverhältnisse (Personenanzahl, Kinder, Behinderungen)
- Bisherige Wohnverhältnisse
- Haushaltseinkommen (nach den Richtlinien der Oö Wohnbeihilfe)
- Wartezeit
- Besondere Dringlichkeitsgründe (Scheidung, schlechter Wohnungszustand, etc.)
- Arbeitsplatz und Hauptwohnsitz in Vöcklabruck
- Datum der Anmeldung
Neureihungen erfolgen laufend. Freie Wohnungen werden nach den genannten Kriterien angeboten und im Wohnungsausschuss vergeben.
Vom Wohnungswerber ist in der Regel vor Schlüsselübergabe an die jeweilige Wohnungsgenossenschaft eine Kaution in der Höhe einer dreifachen Monatsmiete zu hinterlegen. Über die zu erwartenden Mietkosten für ein Mietobjekt informiert Sie die Sozial- und Wohnungsabteilung im Stadtamt Vöcklabruck.
Dem Erhebungsbogen ist Folgendes, von allen Personen die in die gewünschte Wohnung einziehen möchten, unbedingt beizulegen:
- Einkommensnachweis (Lohnzettel des letzten Monats, Bestätigung des Arbeitsamtes, Pensionsnachweis, Unterhaltsnachweis, Nachweis über Alimente, Nachweis über Sozialhilfe)
- Einkommenssteuerbescheid
- Jahreslohnzettel des letzten Jahres
- Nachweis über den Anspruch auf Wohnbeihilfe
- Meldebestätigung(en)
- bei Wohnungswerbern mit Miegrationshintergrund - Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
Bei Dringlichkeitsgründen sind je nach Gründen zusätzlich beizulegen:
- Mutter-Kind-Pass
- Bescheid über körperliche Beeinträchtigung(en) (Prozentangabe)
- Fotos vom Schimmelbefall in der aktuell bewohnten Wohnung
- Ärztliches Gutachten der Gesundheitsgefährdung
- Bestätigung der Kündigung durch den Vermieter der aktuell bzw. zuletzt bewohnten Wohnung
Bei unverheirateten Personen (mit oder ohne Kinder), die noch getrennte Wohnsitze haben, die sich um die Zuweisung einer Wohnung bewerben sind zwei getrennte Ansuchen auszufüllen. Die Angaben zum Familieneinkommen und der Familiengröße sind so zu machen, dass sie auf den beabsichtigten gemeinsamen Haushalt abgestimmt sind.
Wohnungswerberfragebogen, Information
Folgende Mietwohnungen in Vöcklabruck stehen derzeit zur Verfügung:
27 geförderte Mietwohnungen (66 m² - 91 m²) werden von der LAWOG - Am Poschenhof errichtet. Geplante Fertigstellung: Frühjahr 2011. Die Vergabe erfolgt durch den Wohnungsausschuss der Stadtgemeinde Vöcklabruck im Juni 2010. Broschüre
4 geförderte Mietkaufreihenhäuser am Poschenhof (LAWOG). Geplante Fertigstellung: Sommer 2011. Broschüre
Anmeldung und Information: Stadtamt Vöcklabruck, Klosterstraße 9, 4840 Vöcklabruck, Frau Elfriede Wimmer Tel. 07672/760-220, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Wohnungssprechtag
Bei offenen Fragen oder Wünschen steht der Obmann des Wohnungsausschusses für BürgerInnen beim monatlichen Wohnungssprechtag zur Verfügung.
Um lange Wartezeiten vorzubeugen wird um Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 07672/760 DW 220 gebeten.
Für Wohnungen folgender Wohnungsgenossenschaften besitzt die Stadtgemeinde Vöcklabruck das Einweisungsrecht
- ISG Ried
Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H.
Goethestraße 29
4910 Ried im Innkreis
Tel.: 07752/ 858 28-0
Fax: 07752/ 858 28-300
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Web: http://www.isg-wohnen.at/
Mietwohnungen in der Tegetthoffstraße am Schöndorfer Plateau, der Hatschekstraße, der Kaplanstraße und dem Stelzhamerhof in der Dürnau sowie in der Seniorenwohnanlage Am Pfarrerfeld.
- GSG Lenzing
Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H. für den Bezirk Vöcklabruck
Werkstraße 2
4860 Lenzing
Tel.: 07672/ 701-2308
Fax: 07672/ 701-3703
E-Mail: http://www.gsg-wohnen.at/
Web: http://www.gsg-wohnen.at/
Mietwohnungen in der Pestalozzistraße, Dr. Renner-Straße, Salzburgerstraße, Dr. Alois-Schererstraße und Dürnauer Straße sowie Miet- und Eigentumswohnungen in der Volkssiedlung (DG).
- LAWOG
Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ
Garnisonstraße 22
4017 Linz
Tel.: 0732/ 9396-0
Fax: 0732/ 9396-261
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Web: http://www.lawog.at/
Mietwohnungen in der Dürnauer Straße und am Poschenhof, betreubares Wohnen am Pfarrerfeld.
- Baureform Wohnstätte
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft
Dinghoferstrasse 63
4020 Linz
Tel.: 0732/ 65 81 45-31
Fax: 0732/ 66 60 75
E-Mail:
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Web: http://www.brw.at
Mietwohnungen in der Dr. Renner-Straße in Schöndorf und der Kaplanstraße in der Dürnau.
- Familie
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft
Hasnerstraße 31
4020 Linz
Tel.: 0732/ 65 34 51
Fax: 0732/ 65 34 51-11
E-Mail:
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Web: http://www.familie-linz.at/
Mietwohnungen in der Kaplanstraße in der Dürnau sowie in der Gmundner Straße und der Zöblmühlgasse.
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes OÖ, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf die Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient.
Kriterien
Höhe des Haushaltseinkommen, dem addierten Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
Gefördert werden:
- MieterInnen einer geförderten Wohnung
- MieterInnen einer nicht geförderten Wohnung
- EigentümerInnen einer geförderten Wohnung
Anträge
Stadtamt VöcklabruckBürgerservicestelle
Klosterstrasse 9
4840 Vöcklabruck
Tel.: 07672/ 760-244
- http://www.land-oberoesterreich.gv.at/ (unter Themen/Bauen und Wohnen/Formulare)
Mietrechtsberatung
Mietervereinigung (SPÖ Bezirksbüro)
Parkstraße 27/5
4840 Vöcklabruck
Tel.: 076727 722 59
Sprechtag jeden ersten Dienstag im Monat
Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bezirksgericht Vöcklabruck
Ferdinand Öttlstraße 12
4840 Vöcklabruck
Kostenlose Beratung jeden Dienstag 8-12 Uhr (Amtstag)
Arbeiterkammer Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
Tel:: 050/ 6906-1602
Fax: 050/ 6906