Sobald Sie in Österreich eine Unterkunft beziehen, sind Sie verpflichtet, sich und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährige Personen innerhalb von drei Tagen nach Bezug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Erforderliche Unterlagen:
- Meldezettelformular bitte vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben ins Bürgerservice mitbringen.
- Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
- Identitätsdaten des (der) Meldepflichtige(n):
Zum Beispiel: Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass und Geburtsurkunde - Eventuell Nachweis akademischer Grad
Zum Beispiel: Verleihungsurkunde
- Bei ausländischen MitbürgerInnen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument erforderlich:
Zum Beispiel: Reisepass oder Personalausweis
Für die Anmeldung werden Ihnen keine Kosten oder Gebühren verrechnet.
Im Zuge der Hauptwohnsitzanmeldung wird der frühere Hauptwohnsitz abgemeldet.Die Abmeldung einer Unterkunft ist erforderlich, wenn ein Wohnsitz aufgegeben wird und sich die meldepflichtige Person nicht mehr anmeldet. Zum Beispiel bei Übersiedlung ins Ausland.
Erforderliche Unterlagen:
- Meldezettelformular bitte vollständig ausgefüllt ohne Unterschrift der UnterkunftgeberInnen vorlegen.
- Amtlicher Lichtbildausweis
Anmeldung:
Innerhalb von drei Tagen nach der tatsächlichen Unterkunftannahme (nicht nach Abschluss eines Mietvertrages oder Wohnungsübergabe)
Abmeldung:
Binnen drei Tage vor Aufgabe der Unterkunft und bis spätestens drei Tage nach Aufgabe der Unterkunft
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Mehr Informationen rund um das Thema Meldewesen finden Sie hier.
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Online-Service
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/umzug/3.html