Neujahrsaktion & Heizkostenzuschuss

29.12.2022 10:45

heizen

Der Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich und die Neujahrsaktion der Stadt Vöcklabruck können seit 02. Jänner 2023 beantragt werden.

Anträge:

Die Anträge liegen auch im Foyer des Rathauses.

Antrag Neujahrsaktion2023.pdf

Antrag Heizkostenzuschuss Land OÖ

Ausgefüllte Anträge sind im Bürgerservice abzugeben.
Wichtig: Zur Berechnung des Nettoeinkommens sind die Bezüge der letzten sechs Monate - Juli 2022 bis Dezember 2022 - lückenlos nachzuweisen.

Wer wird gefördert?

Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen betragen für den Heizkostenzuschuss und die Neujahrsaktion:

  • Alleinstehende: 1.200 Euro 
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.800 Euro
  • für jedes minderjährige Kind: 390 Euro
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 535 Euro
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 360 Euro 
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro

Fristen

Neujahrsaktion der Stadt Vöcklabruck: Antragstellung von 02.01. bis 27.01.2023
Heizkostenzuschuss des Land OÖ: Antragstellung von 02.01. bis 28.04.2023


29.12.2022 10:45