Parken beim Bahnhof ab 4.5.2026 kostenpflichtig

Parkplatz bei der ehemaligen Landesmusikschule

Ab 4. Mai 2026 wird das Parken bei den Bahnhöfen Vöcklabruck (und Attnang-Puchheim) neu geregelt: Sowohl auf den Parkflächen der ÖBB als auch auf dem Parkplatz der Stadtgemeinde gegenüber dem Bahnhofsgebäude ist das Abstellen von Fahrzeugen künftig gebührenpflichtig. 

Parken auf den ÖBB-Parkplätzen

 Die ÖBB führen ein gestaffeltes Tarifsystem ein, das vor allem längeres Dauerparken verteuern soll:

  • 1. und 2. Tag: 2 Euro pro Tag
  • 3. bis 5. Tag: 4 Euro pro Tag
  • 6. bis 30. Tag: 6 Euro pro Tag
  • Monatsparkticket: 29 Euro
  • Jahresparkticket: 290 Euro

Das System soll die Parkplatzsituation für Bahnpendler verbessern. In der Vergangenheit wurden viele Stellplätze von Dauerparkern oder Nicht-Bahnfahrern genutzt.

Bezahlung:
Die Parkgebühr kann direkt vor Ort bargeldlos (Bankomat- oder Kreditkarte) oder innerhalb von 48 Stunden online unter pay.arivo.app bezahlt werden.

 Wichtig:
Auch Besitzer eines Klimatickets oder einer Monats-/Jahreskarte der ÖBB müssen die Parkgebühr bezahlen. Die Parkberechtigung wird zwar gespeichert, das Parken selbst bleibt jedoch kostenpflichtig.

WESTbahn-Kund:innen erhalten wie bisher beim Zugpersonal die benötigte Parkberechtigung zusätzlich zu Ihrem Fahrschein.

Mehr Informationen zum ÖBB-Parkplatz >>> hier klicken!

Parkplatz der Stadtgemeinde gegenüber dem Bahnhof

Auch der städtische Parkplatz (ehemaliger Parkplatz der Landesmusikschule) wird ab 4. Mai 2026 bewirtschaftet.

  • 1. und 2. Tag: 2 Euro pro Tag
  • 3. bis 5. Tag: 4 Euro pro Tag
  • Maximale Parkdauer: 5 Tage

Bezahlung: 

  • Die Parkgebühr kann am Automaten oder per Handyparken (Easypark oder Parkster) bezahlt werden. 

Weitere Regelungen:

  • 120 Minuten Gratisparken (Ticket am Automaten erforderlich)
  • Bewirtschaftung: Montag bis Sonntag, 0:00–24:00 Uhr (auch an Feiertagen)
  • Kein ÖV-Ticket erforderlich

ÖBB-Monats- oder Jahresparkkarten sind am Parkplatz der Stadtgemeinde nicht gültig!

28.04.2026 09:00