Ab 4. Mai 2026 wird das Parken bei den Bahnhöfen Vöcklabruck (und Attnang-Puchheim) neu geregelt: Sowohl auf den Parkflächen der ÖBB als auch auf dem Parkplatz der Stadtgemeinde gegenüber dem Bahnhofsgebäude ist das Abstellen von Fahrzeugen künftig gebührenpflichtig.
Parken auf den ÖBB-Parkplätzen
Die ÖBB führen ein gestaffeltes Tarifsystem ein, das vor allem längeres Dauerparken verteuern soll:
- 1. und 2. Tag: 2 Euro pro Tag
- 3. bis 5. Tag: 4 Euro pro Tag
- 6. bis 30. Tag: 6 Euro pro Tag
- Monatsparkticket: 29 Euro
- Jahresparkticket: 290 Euro
Das System soll die Parkplatzsituation für Bahnpendler verbessern. In der Vergangenheit wurden viele Stellplätze von Dauerparkern oder Nicht-Bahnfahrern genutzt.
Bezahlung:
Die Parkgebühr kann direkt vor Ort bargeldlos (Bankomat- oder Kreditkarte) oder innerhalb von 48 Stunden online unter pay.arivo.app bezahlt werden.
Wichtig:
Auch Besitzer eines Klimatickets oder einer Monats-/Jahreskarte der ÖBB müssen die Parkgebühr bezahlen. Die Parkberechtigung wird zwar gespeichert, das Parken selbst bleibt jedoch kostenpflichtig.
WESTbahn-Kund:innen erhalten wie bisher beim Zugpersonal die benötigte Parkberechtigung zusätzlich zu Ihrem Fahrschein.
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Parkplatz der Stadtgemeinde gegenüber dem Bahnhof
Auch der städtische Parkplatz (ehemaliger Parkplatz der Landesmusikschule) wird ab 4. Mai 2026 bewirtschaftet.
- 1. und 2. Tag: 2 Euro pro Tag
- 3. bis 5. Tag: 4 Euro pro Tag
- Maximale Parkdauer: 5 Tage
Bezahlung:
- Die Parkgebühr kann am Automaten oder per Handyparken (Easypark oder Parkster) bezahlt werden.
Weitere Regelungen:
- 120 Minuten Gratisparken (Ticket am Automaten erforderlich)
- Bewirtschaftung: Montag bis Sonntag, 0:00–24:00 Uhr (auch an Feiertagen)
- Kein ÖV-Ticket erforderlich
ÖBB-Monats- oder Jahresparkkarten sind am Parkplatz der Stadtgemeinde nicht gültig!