Der Kindergarten hat als Bildungsinstitution eine wichtige Rolle bei der Schulvorbereitung.
Hierfür ist der regelmäßige Kindergartenbesuch von großer Bedeutung.
Für alle 5-6 jährigen Kinder besteht daher eine gesetzliche Kindergartenpflicht.
Die Eltern haben die Pflicht, den regelmäßigen Besuch des Kindes an 5 Tagen pro Woche
und je 4 Stunden am Tag zu gewährleisten = 20 Wochenstunden
Ausgenommen davon sind schulfreie Tage wie Ferien und schulautonome Tage (Zwickeltage).