Der Modus für die Anmeldung und Aufnahme von Heimbewohner/innen ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben des Landes OÖ und den Richtlinien des Sozialhilfeverbandes Vöcklabruck:
Grundsätzlich sieht das Land OÖ für Aufnahmen in eine stationäre Einrichtung eine Pflegestufe von mindestens 4 vor, wobei besondere Umstände (Pflegegeldantrag ist im Laufen, akute Erkrankung, Wohnverhältnisse,...) auch eine Aufnahme mit einer geringeren Pflegestufe ermöglichen. In solchen Fällen wird ein Heimantrag von den Koordinatorinnen für Betreuung und Pflege der Bezirkshauptmannschaft geprüft.
Für die Aufnahme in ein Heim ist die vorherige Erstellung eines Sozialhilfeantrages erforderlich. Dieser Antrag kann bei den Sozialberatungsstellen oder Gemeindeämtern verfasst werden. Der Sozialhilfeantrag geht an die Bezirksverwaltungsbehörde, die der Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim zustimmt oder diese ablehnt, falls die Kriterien nicht erfüllt sind.
Übersicht Sozialberatungsstellen Vöcklabruck
Das entscheidende Kriterium für die Reihung zur Aufnahme in einem Alten- und Pflegeheim ist die Dringlichkeit bzw. die Pflegebedürftigkeit.