Bibliotheks- & Gebührenordnung

Einschreibung

Die Stadtbibliothek ist für jeden zugänglich. Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr ist die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten auf der Beitrittserklärung erforderlich.

Wer Medien entlehnen will, lässt sich gegen Vorzeigen eines gültigen Ausweises als Leser einschreiben. Änderungen des Namens, der Adresse und der Telefonnummer sind sofort bekannt zu geben.

Die einmalige Einschreibgebühr beträgt € 2,90.

Die Leihfrist ist mit zwei Wochen festgelegt. Eine kostenlose Verlängerung ist nur für Medien, die nicht vorbestellt sind, vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder online möglich. 

Es sind maximal 2 Verlängerungen = 6 Wochen möglich! 

Es können max. 6 Medien vorbestellt werden (mit Familienkarte max. 12 Stk.), die vorbestellten Medien werden längstens eine Woche reserviert.

Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Bibliotheksverwaltung verarbeitet und unterliegen dem Datenschutz.

Gebühren 

Bücher für Erwachsene

 1,30 €

Bücher für Kinder (bis zum 15.Lj.)

 0,50 €

Zeitschriften

 0,60 €

CDs, Tonies, Tonie Abspielgerät

3,00 €

Brettspiele

 2,40 €

DVD

3,00 €

Jahreskarte Erwachsene (außer Überziehungsgebühr)

 29,00 €

Jahreskarte Kinder (außer Überziehungsgebühr)

13,00 €

Jahreskarte Familien (außer Überziehungsgebühr) 

36,00 €

Bei Überziehung fällt eine Überziehungsgebühr von € 0,60 pro Öffnungstag und Medium an, das Fälligkeitsdatum können Sie auch dem Onlinekatalog entnehmen.

Die Anzahl der zu entlehnenden Medien ist mit 6 Stück begrenzt (Kindermedien ausgenommen). Ausständige Medien werden 3 Wochen nach Ablauf der Rückgabefrist mit einer schriftlichen Mahnung und Nachzahlung eingefordert. 

LetztbenutzerInnen haften für entlehnte Medien. Beschädigte oder verloren gegangene Medien müssen zum Neuwert ersetzt werden. (Medien daher bei Entlehnung auf Beschädigung und Spiele auch auf Vollständigkeit prüfen!)

Entlehnte Medien dürfen nicht kopiert und weiter verliehen werden!


  • Veröffentlicht: 02. Jänner 2024