Stadtbus

Fahrpläne

Fahrplanauskunft OÖVV

Linie 721

Linie 722

Linie 723

Linie 724

Linie 725

Netzplan_Stadtbus.pdf herunterladen (1.93 MB)

Fahrscheine

Einzelfahrt Vollpreis€ 2,80
Einzelfahrt ermäßigt€ 1,50
Einzelfahrt Halbpreis€ 1,40
Tageskarte Vollpreis€ 5,60
Tageskarte ermäßigt€ 3,00
Tageskarte Halbpreis€ 2,80
6 Einzelfahrten Vollpreis€ 10,10
6 Einzelfahrten ermäßigt € 5,40
Wochenkarte€ 11,60
Monatskarte€ 39,60
Schüler-/Lehrlingsticket€ 19,60
Jugendticket Netz€ 88,00

OÖVV-Mehrzonenkarten

Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb der Zonen Attnang, Regau und Vöcklabruck.

6 Einzelfahrten Vollpreis€ 14,90
6 Einzelfahrten ermäßigt/Halbpreis € 8,20

Jahresnetzkarten - Klimaticket OÖ

VollpreisErmäßigung
Klimaticket OÖ - nur Regionalverkehr€ 393,00€ 295,00
Klimaticket OÖ -Regionalverkehr + Kernzonenverkehr Linz€ 533,00€ 435,00

Inanspruchnahme der Halbpreis-Fahrkarten für:

  • Kinder von 6 bis 15 Jahre (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag)
  • Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung (Behinderte, Schwer(kriegs)beschädigte, Blinde) zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für Einzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird ein gültiger österreichischer Behindertenpass gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ oder ein Schwerkriegsbeschädigtenausweis der Serie C des Sozialministeriumservice mit dem Eintrag der Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70% anerkannt. Als Berechtigungsnachweis gelten auch die neuen Behindertenpässe, dies sind Lichtbildausweise im Scheckkartenformat. Auf der Vorderseite sind die Personalien, Foto, Ausstellungs- Ablaufdatum und der Grad der Behinderung vermerkt. Auf der Rückseite stehen Zusatzeintragungen in Form von Piktogrammen, die auch für den öffentlichen Verkehr relevant sind. Zum Erhalt der Ermäßigung muss der vermerkte Grad der Behinderung wie bisher mindestens 70% betragen oder das Symbol auf der Rückseite angebracht sein bzw. für die Gewährung der Freifahrt von einer Begleitperson oder einem Assistenzhund müssen die entsprechenden Symbole aufgebracht sein. Schwer(kriegs)beschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%, die einen Schwerkriegsbeschädigtenausweis der Serie C des Sozialministeriumservice mit der Eintragung "Unentgeltliche Beförderung im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen“ vorweisen können, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung auf Straßenbahnen und auf Autobuslinien, die im Ortslinienverkehr betrieben werden.
  • Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson und/oder Assistenzhund Folgende Personen können, unabhängig von der erworbenen Fahrkartenart eine Begleitperson und/oder einen Assistenzhund, die gleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nehmen, unentgeltlich mitnehmen: Reisende mit Rollstuhl, - blinde Reisende und Schwer(kriegs)beschädigte mit einem Grad der Behinderung von mind. 70%, - sowie Personen, die im Berechtigungsnachweis den Vermerk „Der/die InhaberIn des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen haben. Der Zusatzeintrag im Behindertenpass gemäß §§40-47 BBG „Der/Die Inhaber/in des Behindertenpasses benötigt einen Assistenzhund“ berechtigt ebenfalls zur unentgeltlichen Beförderung des Assistenzhundes. Ebenso gelten die entsprechenden Symbole auf der neuen Scheckkarte.
  • Hunde mit bisssicherem Maulkorb

Das KlimaTicket zum ermäßigten Preis

  • ist für alle Personen mit einem Ticket-Gültigkeitsbeginn bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag verfügbar
  • ist für Senioren ab dem 65. Lebensjahr (ab dem Tag des 64. Geburtstags): Zugangsberechtigung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, ÖBB Vorteilscard Senior in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder die ÖBB Osterreichcard Senior
  • für Menschen mit Behinderung verfügbar, wenn in deren österreichischen Behindertenpass ein Grad von mindestens 70% oder der Vermerk „Inhaber bzw. Inhaberin kann Fahrpreisermäßigung nach dem Behindertengesetz in Anspruch nehmen“ enthalten ist. Ebenfalls verfügbar mit einem Schwerkriegsbeschädigtenausweis

Freifahrt:

  • Schwerkriegsbeschädigte mit dem Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit dem Vermerk "Unentgeltliche Beförderung im Ortslinienverkehr"
  • Kinder bis zum 6. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 6. Geburtstag) fahren gratis
  • Einsatzkräfte in Uniformen zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben

Mehrzonenkarte im Stadtbus Vöcklabruck - Regau - Attnang-Puchheim - Redlham:

"Drei Zonen fahren - zwei Zonen zahlen"

Letzte Tarifhaltestelle der Zone Vöcklabruck auf der Linie 721 (ehem. Linie 1) ist Schalchham Oberweg. Darüber hinaus erhöht sich der Fahrpreis auf zwei oder mehr Zonen und die OÖVV-Mehrzonenkarte zur Anwendung kommt.

Jugendticket-Netz

Erweitert wurde das System um das "Jugendticket-Netz", das in ganz Oberösterreich auf allen Verbundlinien von 1. September bis 31. August des Folgejahres, gilt. Da die bisherigen „Schüler- und Lehrlingspluskarten" mit dem Schuljahr 2014/15 auch im Stadtbus Vöcklabruck eingestellt wurden, sehen die Tarifbestimmungen vor, dass in sämtlichen Stadt- und Ortsverkehren d.h. hier der Vöcklabrucker Stadtbus, das "Jugendticket-Netz" zur Fahrt mit dem Stadtbus berechtigt. Wie bisher berechtigen Schüler-/Lehrlingstickets um € 19,60  nicht zur Fahrt mit dem Stadtbus Vöcklabruck Linie 722 und 723 (ehem. Linien 2 u. 3).  Das "Jugendticket-Netz" kostet € 88,00,-- (davon € 19,60 gesetzlich vorgeschriebener Selbstbehalt).

Ihre Ansprechperson:

Ulrike Preinerstorfer (Mobilität)