Stark erhöhtes Risiko für Geflügelpest

Stark erhöhtes Risiko für Geflügelpest

Das Amt der Oö. Landesregierung hat mit Erlass vom 27.01.2022 das gesamte Bundesland Oberösterreich zum Gebiet mit stark erhöhtem Risiko erklärt!

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallhaltepflicht für Geflügel. Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten.

Betriebe unter 50 Stück Geflügel (NEU: früher unter 350 Stück) sind bei Einhaltung verschiedener Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen.

ACHTUNG: Die Haltung von Geflügel ist zu melden! www.ovis.at 


Auch im Bezirk Vöcklabruck wurden bereits positive Fälle registriert.

Im Umgang mit Geflügel, aber auch mit Wildvögeln, ist daher größteVorsicht geboten.

Bürgerinformation_HPAI.pdf herunterladen (0.43 MB)

30.01.2023 07:47