Alle Jahre wiederkehrende Medienberichte über schwere Unfälle mit Feuerwerkskörpern halten viele nicht vom Knallen zu Silvester ab.
Dabei stellt es das Gesetz ganz klar: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B.: Batteriefeuerwerk, Feuerwerksraketen, …) ist im Ortsgebiet verboten! Wird man erwischt, drohen Geldstrafen bis zu 3.600,- oder Freiheitsentzug bis zu drei Wochen. Auch „Schweizer Kracher“ sind verboten.
Ein verschärftes Verbot gilt in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Seniorenheimen, Gotteshäusern und größeren Menschenansammlungen.
„Wir bitten die Menschen, auf die Knallerei zu verzichten. Es gibt alljährlich Verletzungen und Ruhestörungen. Ich appelliere an die Vernunft der Menschen und möchte nicht mit einer ‚Aktion Scharf‘ der Polizei aufwarten", betont Bürgermeister Schobesberger.