Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 30. März 2020 beschlossen, die Antragsfrist für die Gewährung des Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen für die Heizperiode 2019/2020 bis zum 29. Mai 2020 zu verlängern.
Wer also noch keinen Antrag gestellt hat, kann diesen noch bis 29. Mai 2020 bei der Stadtgemeinde 4840 Vöcklabruck, Klosterstraße 9, stellen - oder an stadtamt@voecklabruck.at