Gefährliche Knallerei

13.12.2023 07:25

feuerwerk

Eigentlich ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern durch das Gesetz streng geregelt. Doch alle Jahre wieder gibt es schwerste Verletzungen und sogar Tote durch unsachgemäße Handhabung. Außerdem drohen jenen, die die strengen Vorschriften ignorieren, auch strafrechtliche Konsequenzen.

Das Gesetz stellt ganz klar: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B.: Batteriefeuerwerk, Feuerwerksraketen) ist im Ortsgebiet verboten! Wird man erwischt, drohen Geldstrafen bis zu 3.600,- oder Freiheitsentzug bis zu drei Wochen. Auch Schweizer Kracher“ sind verboten. In unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Seniorenheimen, Gotteshäusern und größeren Menschenansammlungen dürfen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenständen verwendet werden.

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal gezündet werden. Die Kategorie F2 ist erst für Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt, Kategorie F1 für Kids ab zwölf Jahren. 

13.12.2023 07:25