Der Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich und die Neujahrsaktion der Stadt Vöcklabruck können seit 02. Jänner 2023 beantragt werden.
Anträge:
Die Anträge liegen auch im Foyer des Rathauses.
Antrag Neujahrsaktion2023.pdf
Antrag Heizkostenzuschuss Land OÖ
Ausgefüllte Anträge sind im Bürgerservice abzugeben.
Wichtig: Zur Berechnung des Nettoeinkommens sind die Bezüge der letzten sechs Monate - Juli 2022 bis Dezember 2022 - lückenlos nachzuweisen.
Wer wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen betragen für den Heizkostenzuschuss und die Neujahrsaktion:
- Alleinstehende: 1.200 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.800 Euro
- für jedes minderjährige Kind: 390 Euro
- für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 535 Euro
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 360 Euro
- Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro
Fristen
Neujahrsaktion der Stadt Vöcklabruck: Antragstellung von 02.01. bis 27.01.2023
Heizkostenzuschuss des Land OÖ: Antragstellung von 02.01. bis 28.04.2023