In weiten Teilen Europas ist die Geflügelpest wieder im Vormarsch. Diese Krankheit ist hoch ansteckend und kommt sowohl beim Hausgeflügel als auch bei wildlebenden Vogelarten vor.
Die Stadtgemeinde Vöcklabruck weist darauf hin, dass Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Tierhaltung bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden.
Geflügelhalter sind zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet:
- In gemischten Betrieben sind Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten.
- Das Geflügel muss in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen gehalten werden.
- Ausnahme von der Haltung in Ställen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögel geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
- Wildvögel dürfen auch nicht mit Futter oder Wasser für das Geflügel in Kontakt kommen.
- Besonderes Augenmerk ist auf hygienische Sicherheitsmaßnahmen wie Reinigung und Desinfektion zu richten.
- Jeder Verdacht auf eine Infektion ist sofort der Bezirkshauptmannschaft zu melden:
- Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%)
- der Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5% für mehr als 2 Tage)
- eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)
Außerdem werden die Bürgerinnen und Bürger ersucht, tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel dem Amtstierarzt der BH bekanntzugeben.
Die Vorgaben werden laufend aktualisiert:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246560.htm