Vorsicht: Erhöhte Waldbrandgefahr

11.07.2023 08:38

Waldbrand Symbolfoto

Von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ist heuer wieder eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck erlassen worden.

Diese Verordnung tritt mit 23. März 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2023 außer Kraft. 

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

Auf unserer Amtstafel können Sie die ganze Verordnung nachlesen.

11.07.2023 08:38