In den vergangenen Jahren hat es immer wieder darüber Beschwerden gegeben, dass in der Silvesternacht übermäßig viele Feuerwerkskörper gezündet wurden. Viele ältere und kranke Menschen leiden bekanntlich sehr unter der dadurch verursachten Lärmentwicklung.
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern der Kategorie 2 (z.B.: Vulkane, Batteriefeuerwerk, Feuerräder, Feuerwerksraketen, Fontänen, Römische Lichter, Knallfrösche, Knallkörper, Schweizer Kracher mit Schwarzpulver als Knallsatz, …) in geschlossenen Räumen und im Ortsgebiet ist nicht zulässig. „Schweizer Kracher (Piraten)“, die einen Blitzknallsatz enthalten, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Erlaubt sind lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie 1, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen.
Bürgermeister Mag. Herbert Brunsteiner appelliert: „Benutzen Sie in der bevorstehenden Silvesternacht die Feuerwerkskörper entsprechend den rechtlichen Bestimmungen mit Respekt, Sorgfalt und Verantwortung für andere und die Umwelt“.