Tierhaltung

Hund - Bild von Fran__ / Pixabay 

LIEBE HUNDEBESITZERINNEN UND HUNDEBESITZER,

Hunde ab einem Alter von 12 Wochen sind im Bürgerservice innerhalb von 3 Tagen zu melden. Die Vorlage eines Sachkundenachweises, Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung sowie die Bekanntgabe der Chipnummer sind erforderlich.

Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.

Hundeabgabe:

Für das Halten von Hunden (einschließlich Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind) wird eine Hundeabgabe gemäß Hundeabgabeordnung einmal jährlich eingehoben. 

€ 63,00 pro Hund
€ 20,00 pro Wachhund

Hundefreilaufzonen

Hunde müssen im Ortsgebiet an der Leine geführt werden. Hundekot ist grundsätzlich vom Hundehalter und von der Hundehalterin zu entsorgen – auch in der Freilaufzone. 

Wenn Hunde müssen, schafft eine Hundestation Abhilfe. Die Stadt hat deshalb zahlreiche Hundestationen mit Gratissackerln an beliebten "Tatorten", wie Parkanlagen, Grünflächen, Stadtplatz usw. aufgestellt. Diese dienen als Sackerlspender und bieten gleichzeitig Entsorgungsmöglichkeit für Hundekot. Die Sackerl sind auch im Bürgerservice kostenlos erhältlich. Helfen Sie mit und benutzen Sie die Hundekotsackerl. Ihr Hund kann's nämlich nicht!

Betreffend Felder und Wiesen ist zu beachten, dass diese nicht Allgemeingut sind, sondern die Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot den Grundsätzen einer hygienischen Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung widerspricht. Es kann sich dadurch eine Gesundheitsgefährdung für Tiere (vor allem Rinder) ergeben.

Übrigens: Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr, Bußgelder zahlen zu müssen.

 Hundefreilaufzonen:

  • Entlang der Vöckla – südlich vom Europasteg bis zum Musikerheim 
  • Entlang der Vöckla – nördlich vom Kolpingsteg bis zur Wagrainerbrücke
  • In der Dürnau - E-Werkstraße, gegenüber der Lebenshilfe/Tagesheimstätte

Achtung:
Auch wenn auf einer verordneten Freilauffläche die Leinen- und/oder Maulkorbpflicht nicht gilt, ist zu beachten, dass Ihr Hund in der Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen ist, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden.