Straßenerhaltung

STRASSENNETZ IN VÖCKLABRUCK

Das Straßennetz in Vöcklabruck umfasst ca. 88 km öffentliche Straßen. Rund 87 % davon werden von der Stadtgemeinde verwaltet. Dazu gehören auch die begleitenden Gehsteige und die kombinierten Geh- und Radwege.

Die Straßenverwaltung hat folgende Aufgaben:

  • Instandhaltung/Instandsetzung der Verkehrsflächen
  • Pflege der Böschungen (Grünschnitt)
  • Markierung der Verkehrs­leiteinrichtungen
  • Anbringen von Verkehrsschilder und deren Wartung
  • Winterdienst.

Jede Neuanbindung bzw. die Änderung der Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf der Zustimmung der Straßenverwaltung.

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist oberstes Gebot. Dies wird grundsätzlich durch optimale Schichtverhältnisse (keine Einschränkung der Sicht durch Zäune, Mauern und Bewuchs) und einer entsprechenden baulichen Ausführung (Abstand von Gebäuden von der Straße – mindestens 2,5 m) gewährleistet. Eine Entwässerung der Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche ist nicht zulässig.

Für Arbeiten auf und neben der Fahrbahn bedarf es einer behördlichen Genehmigung gemäß § 90 der StVO. Ein entsprechender schriftlicher Antrag ist bei der Stadtpolizei (zuständig sind die Wachebeamten Klement und Weißenbacher) zu stellen.

Nach Arbeiten aller Art (insbesondere Grabungsarbeiten) auf und entlang von Straßen und Wegen sind die Wiederherstellungsvorschriften der Stadtgemeinde Vöcklabruck einzuhalten. Diesbezüglich ist vor Beginn der Arbeiten das Einvernehmen mit der Straßenverwaltung herzustellen.