Umweltbelastungen

Luft – Luftmessstation, Feinstaub

Der Mensch kann ein bis zwei Wochen ohne Nahrung und ein bis zwei Tage ohne Wasser leben, jedoch keine fünf Minuten ohne Luft leben. Deshalb ist der Luftverschmutzung, wie wir sie in den letzten Jahrzehnten in zunehmendem Maße registrieren, eine besondere Bedeutung beizumessen. 

LUFTMESSSTATION

Luftschadstoffe schaden der Gesundheit von Mensch und Tier, können aber auch Vegetation, Boden und Gewässer schädigen. Der unkontrollierte Ausstoß von Treibhausgasen kann zur Veränderung des Erdklimas beitragen.

Hier finden Sie aktuelle Messwerte von Luftschadstoffen sowie von meteorologischen Komponenten.

FEINSTAUB 

Man hört ihn nicht, man sieht ihn nicht und oft riecht man ihn nicht einmal. Und doch stellt der Feinstaub mit dem Kürzel „PM10" eine ernste Bedrohung für Gesundheit und Lebensqualität dar.

Abhilfe kann aber- besonders bei den Feinstaub-Problemzonen „Verkehr" und „Heizen" - nur eine breite Mitarbeit der Bevölkerung sicherstellen.

Verbrennungsverbot von biogenen Abfällen 

Sofern biogenen Materialien aus dem Hausgartenbereich oder dem landwirtschaftlichen nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich stammen, ist das punktuelle Verbrennen außerhalb von Anlagen ganzjährig verboten, wenn dafür keine Ausnahmen zugelassen sind.

 § 5 Abs. 1 sieht Ausnahmebestimmungen für folgende Fälle vor:

  • Die Pflege traditioneller Bräuche und Veranstaltungen gesellschaftlicher Natur im ortsüblichen Ausmaß (Grillfeuer, Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer), sofern jedoch dabei nicht das Beseitigen von Abfällen biogener Art durchgeführt wird. 
  • Das Abflammen von bewachsenen und unbewachsenen Böden als Maßnahme des Pflanzenschutzes (Unkraut- und Schädlingsbekämpfung).
  • Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung des Bundesheeres, der Feuerwehren sowie im Zug der Selbstschutzausbildung von Zivilpersonen. 

§ 5 Abs. 2 ist von diesem Verbot das punktuelle Verbrennen von kleinen Mengen (bis zu insgesamt maximal 1 m³) jener biogenen Materialien aus dem Hausgartenbereich und dem landwirtschaftlich nicht genutzten Garten- und Hofbereich ausgenommen, die nicht gemäß der Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle (BGBl. Nr. 68/1992) getrennt zu sammeln sind.

 Nützen Sie die Entsorgungsmöglichkeit von biogenen Materialien (Gras, Laub, Strauchschnitt...) in den Sammelzentren Bauhof und Dürnau. Bewährt hat sich auch der Einsatz der Biotonne oder die Eigenkompostierung im Garten.

 Die Entsorgung jeglicher Art von Abfällen/Unrat in angrenzenden Wäldern ist gemäß
 Forstgesetz 1975, § 16 Abs. 4 Waldverwüstung, ausdrücklich verboten!

Lärm - Hauptlärmquellen im Gemeindegebiet

Die Hauptlärmquellen im Gemeindegebiet Vöcklabruck stellen die Westbahnverbindung der ÖBB und die Bundesstraße B 1 bezgl. des Straßenverkehrs.

Beim Schienenverkehr sind die Art und Häufigkeit der Züge (z.B. Güterzüge) und die Geschwindigkeit ausschlaggebend.

Bei Fahrzeugen ist der Lärmpegel von der Geschwindigkeit und der Beschaffenheit der Straßenoberfläche abhängig.

OPFER UND TÄTER IN EINER PERSON 

Wer heute feiert, will morgen womöglich schlafen. Lärm hat bei den diversen negativen Hitlisten auch meistens die Nase vorn, speziell, wenn in Ballungsräumen auch noch unerträglicher Verkehrslärm dazu kommt.

Bitte beachten Sie die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und die Lärmschutzverordnung

Unabhängig vom Verursacher werden Lärmimmissionsmessungen im Auftrag der Behörden (Gewerbe- und Baubehörden, Umwelt-, Verkehrsrecht etc.) in den einzelnen Verfahren oder bei Beschwerden durchgeführt.

BAULÄRM

Bauarbeiten, die im Freien Lärm erzeugen, dürfen in Wohn- und Kurgebieten gemäß § 22 Abs. 1 und 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen überhaupt nicht, von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr und an Samstagen nur von 7.00 bis 14.00 Uhr vorgenommen werden. In allen anderen Baulandgebieten gemäß den §§ 21 bis 24 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, mit Ausnahme von Industriegebieten, dürfen lärmerzeugende Bauarbeiten werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchgeführt werden.

IhrE AnsprechpartnerIN:

DI Katharina Schwarz (Umwelt)