Amtszeiten


 AMTSZEITEN
 Montag07.00 - 12.00 Uhr   I   12.30 - 17.00 Uhr
 Dienstag07.00 - 12.00 Uhr   I   12.30 - 17.00 Uhr
 Mittwoch07.00 - 13.00 Uhr
 Donnerstag07.00 - 12.00 Uhr   I   12.30 - 17.00 Uhr
 Freitag07.00 - 12.30 Uhr

Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden. Persönliche Vorsprachen oder telefonische Anbringen sind nur innerhalb des Parteienverkehrs (Öffnungszeiten Bürgerservice) möglich.

HINWEIS: Außerhalb der Amtsstunden eingelangte Vorbringen (etwa auf elektronischem Weg) gelten im Sinne des § 13 AVG als am nächsten Werktag eingelangt.

Bitte beachten Sie dies im Fall von Fristen!