Tod

Anzeige des Todes

Sterbefälle sind spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Für die Beurkundung des Todes – die Eintragung kann bei jedem Standesamt begehrt werden – sind folgende Dokumente vorzulegen:

  1. Geburtsurkunde
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis
  3. Nachweis des Hauptwohnsitzes (nur bei Wohnsitz im Ausland)
  4. Ärztliche Todesbestätigung bei Todesfällen außerhalb einer Krankenanstalt
  5. Gegebenenfalls Heiratsurkunde der letzten Eheschließung oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
  6. Gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder der letzten eingetragenen Partnerschaft
  7. Nachweise über akademische Grade oder einer Standesbezeichnung (Qualifikationsbezeichnung) aus Österreich, den EU- und EWR-Staaten und der Schweiz, sowie den päpstlichen Hochschulen (nur Theologie)
  8. Weiters ist gemäß § 8 Oö. Leichenbestattungsgesetz
     der vom Totenbeschauer ausgestellte Totenbeschauschein in dreifacher Ausfertigung der Anzeige des Todes zur Weiterleitung an die Gemeindeverwaltung des Todesortes anzuschließen.

Sternenkinder

Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes 2013 (§ 57a) wird auf Antrag die Eintragung und die Ausstellung einer eigenen Urkunde für Sternenkinder (§ 36 Abs. 7) ermöglicht. Für die Eintragung und die Ausstellung der Urkunde ist ein Antrag der Mutter bzw. des Vaters mit Einverständnis der Mutter und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Die Urkunde hat zu enthalten: allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater bekannt gegebene Namen, das Geschlecht, den Tag und Ort der Fehlgeburt des Kindes. Weiters den Namen der Mutter sowie allenfalls des Vaters, allerdings nur bei Einverständnis der Mutter.