| | AMTSZEITEN |
| Montag | 07.00 - 12.00 Uhr I 12.30 - 17.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 - 12.00 Uhr I 12.30 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.00 - 13.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.00 - 12.00 Uhr I 12.30 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.30 Uhr |
Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden. Persönliche Vorsprachen oder telefonische Anbringen sind nur innerhalb des Parteienverkehrs (Öffnungszeiten Bürgerservice) möglich.
HINWEIS: Außerhalb der Amtsstunden eingelangte Vorbringen (etwa auf elektronischem Weg) gelten im Sinne des § 13 AVG als am nächsten Werktag eingelangt.
Bitte beachten Sie dies im Fall von Fristen!