Ermäßigung der Hortgebühren

Voraussetzungen

  1. Besuch eines Städtischen Schülerhortes:            
    1. Schülerhort Volksschule
    2. Schülerhort Pestalozzischule
  2. Einkommensabhängig (das gesamte Einkommen ist bis Ende September des aktuellen Schuljahres nachzuweisen)
Die Ermäßigung gilt nicht für den Hort der Franziskanerinnen.

Zuständig