Hausnummer

Von der Stadtgemeinde Vöcklabruck ist lt. Oö. Straßengesetz (§ 10) jedem im Gemeindegebiet liegenden Gebäude (ausgenommen Nebengebäude und Gebäude mit untergeordneter Bedeutung) eine fortlaufende Hausnummer zuzuordnen. Der Eigentümer muss dafür einen FORMLOSEN ANTRAG stellen. Die Festlegung erfolgt vor Baubeginn durch die Stadtgemeinde.

Die Hausnummerntafel ist so anzubringen, dass sie von den Verkehrsflächen aus leicht sicht- und lesbar ist. Die Gestaltung und Ausführung der Tafel ist dem Hauseigentümer überlassen.

Die Stadtgemeinde Vöcklabruck bietet jedoch an, die Hausnummerntafel in weißer Schrift auf blauem Hintergrund gegen einen Kostenersatz zum jeweils aktuellen Einkaufspreis zur Verfügung zu stellen.

 

Rückfragen Marvin Reitinger DW 244