Hausnummer

Von der Stadtgemeinde Vöcklabruck ist lt. Oö. Straßengesetz (§ 10) jedem im Gemeindegebiet liegenden Gebäude (ausgenommen Nebengebäude und Gebäude mit untergeordneter Bedeutung) eine fortlaufende Hausnummer per Bescheid zuzuordnen. Die Festlegung erfolgt nach Fertigstellung des Hauses auf Antrag des Eigentümers.

Der Gestaltung und Ausführung der Hausnummertafel ist dem Hauseigentümer überlassen.