Die Stadt Vöcklabruck verfügt über das Einweisungsrecht für 842 Mietwohnungen im ganzen Stadtgebiet. Jährlich werden ca. 65-80 Wohnungen neu vergeben. Die Vergabe erfolgt nach einem Vergabesystem nach den neuesten Vergaberichtlinien.
Als wohnungssuchend können sich Personen melden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen dauernden Hauptwohnsitz von 3 Jahren (oder früher 10 Jahre lang hatten) oder einen Arbeitsplatz länger als 1 Jahr in Vöcklabruck aufweisen.
Für BürgerInnen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EWR) angehören - "Nicht-EU-BürgerInnen" muss die Anspruchsberechtigung für die Gewährung einer Wohnbeihilfe nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes OÖ gegeben sein.
Bei Übergangswohnungen und betreubaren Wohnformen verringert sich der ununterbrochene Hauptwohnsitz auf 6 Monate.
Ausnahmen vom Objektivierungsverfahren sind nur mittels Beschluss des Wohnungsausschusses möglich. Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, können nicht als WohnungswerberInnen vorgemerkt werden.
Wohnungskategorien
Für diese vier Wohnungskategorien werden gesonderte Bewerbungslisten geführt.
- Garconnieren (bis 40m²)
- Kleinwohnungen (40-60m²)
- Wohnungen mit 1 Kinderzimmer (80m²)
- Wohnungen mit 2 Kinderzimmern (über 80m²)
Reihungskriterien
- Familienverhältnisse (Personenanzahl, Kinder, Behinderungen)
- Bisherige Wohnverhältnisse
- Haushaltseinkommen (nach den Richtlinien der Oö Wohnbeihilfe)
- Wartezeit
- Besondere Dringlichkeitsgründe (Scheidung, schlechter Wohnungszustand, etc.)
- Arbeitsplatz und Hauptwohnsitz in Vöcklabruck
- Datum der Anmeldung
Neureihungen erfolgen laufend. Freie Wohnungen werden nach den genannten Kriterien angeboten und im Wohnungsausschuss vergeben.
Von dem/der WohnungswerberInnen ist in der Regel vor Schlüsselübergabe an die jeweilige Wohnungsgenossenschaft eine Kaution in der Höhe einer dreifachen Monatsmiete zu hinterlegen. Über die zu erwartenden Mietkosten für ein Mietobjekt informiert Sie die Sozial- und Wohnungsabteilung im Stadtamt Vöcklabruck.
Anmeldeformular
Wohnungswerber Fragebogen
Dem Erhebungsbogen ist Folgendes, von allen Personen die in die gewünschte Wohnung einziehen möchten, unbedingt beizulegen:
- Einkommensnachweis (Lohnzettel des letzten Monats, Bestätigung des Arbeitsamtes, Pensionsnachweis, Unterhaltsnachweis, Nachweis über Alimente, Nachweis über Sozialhilfe)
- Einkommenssteuerbescheid
- Jahreslohnzettel des letzten Jahres
- Nachweis über den Anspruch auf Wohnbeihilfe
Bei Dringlichkeitsgründen sind je nach Gründen zusätzlich beizulegen:
- Mutter-Kind-Pass
- Bescheid über körperliche Beeinträchtigung(en) (Prozentangabe)
- Fotos vom Schimmelbefall in der aktuell bewohnten Wohnung
- Ärztliches Gutachten der Gesundheitsgefährdung
- Bestätigung der Kündigung durch den/der VermieterIn der aktuell bzw. zuletzt bewohnten Wohnung
Bei unverheirateten Personen (mit oder ohne Kinder), die noch getrennte Wohnsitze haben, die sich um die Zuweisung einer Wohnung bewerben sind zwei getrennte Ansuchen auszufüllen. Die Angaben zum Familieneinkommen und der Familiengröße sind so zu machen, dass sie auf den beabsichtigten gemeinsamen Haushalt abgestimmt sind.
Am Wohnungssprechtag steht steht der Obmann des Wohnungsausschusses, StR Thomas Pamminger, für offene Fragen oder Wünsche der Bürger:innen zur Verfügung. Nur mit telefonischer Terminvereinbarung.
Termine Wohnungssprechtage 2024
jeweils Donnerstag 15:30 - 16:30 Uhr
Wohnungsabteilung Bürgerservice E-03
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29. Februar | 16. Mai
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19. September | 14. November |
Claudia Neudorfer (Wohnen / Rathaus)
Wohnungsgenossenschaften
Für Wohnungen folgender Wohnungsgenossenschaften besitzt die Stadtgemeinde Vöcklabruck das Einweisungsrecht
ISG Ried
Riedauer Straße 28
4910 Ried im Innkreis
T +43 7752 858 28 0
F +43 7752/ 858 28 300
E info@isg-wohnen.at
Mietwohnungen in der Tegetthoffstraße am Schöndorfer Plateau, der Hatschekstraße, der Kaplanstraße und dem Stelzhamerhof in der Dürnau sowie in der Seniorenwohnanlage Am Pfarrerfeld.
GSG Lenzing
Atterseestraße 21
4860 Lenzing
T +43 7672 310 82 560
F +43 7672 310 82 700
E office@gsg-wohnen.at
Mietwohnungen in der Pestalozzistraße, Dr. Renner-Straße, Salzburgerstraße, Dr. Alois-Schererstraße und Dürnauer Straße sowie Miet- und Eigentumswohnungen in der Volkssiedlung (DG).
LAWOG
Garnisonstraße 22
4017 Linz
T +43 732 93 96 0
F +43 732 93 96 261
E office@lawog.at
Mietwohnungen in der Dürnauer Straße und am Poschenhof, betreubares Wohnen am Pfarrerfeld.
Baureform Wohnstätte Dinghoferstrasse 63
4020 Linz
Tel.: 0732/ 65 81 45-31
Fax: 0732/ 66 60 75
E-Mail: office@brw.at Mietwohnungen in der Dr. Renner-Straße in Schöndorf und der Kaplanstraße in der Dürnau.
Familie Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft
Hasnerstraße 31
4020 Linz
T +43 732 65 34 51
F +43 732 65 34 51 11
E office@familie-linz.at
Mietwohnungen in der Kaplanstraße in der Dürnau sowie in der Gmundner Straße und der Zöblmühlgasse.
Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes OÖ, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf die Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient.
Kriterien
Höhe des Haushaltseinkommen, dem addierten Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
Gefördert werden:
- MieterInnen einer geförderten Wohnung
- MieterInnen einer nicht geförderten Wohnung
- EigentümerInnen einer geförderten Wohnung
Das Antragsformular können Sie sich beim Land OÖ downloaden oder im Stadtamt Vöcklabruck im Bürgerservice abholen.
Mietervereinigung (SPÖ Bezirksbüro)
Parkstraße 27/5
4840 Vöcklabruck
T +43 76727 722 59
Sprechtag jeden ersten Dienstag im Monat
Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bezirksgericht Vöcklabruck
Ferdinand Öttlstraße 12
4840 Vöcklabruck
Kostenlose Rechtsberatung jeden Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr (Amtstag)
Arbeiterkammer Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
T 050 6906-1602