Bei öffentlich zugängliche Veranstaltungen oder als allgemein zugänglich beworbene Veranstaltungen muss die Veranstaltungsbehörde kontaktiert werden. Je nach Umfang ist die Veranstaltung melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ, klicken Sie hier .
Die Gemeinde ist für Veranstaltungen mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 2.500 Personen und Veranstaltungsstättenbewilligungen zuständig.
Ihre zuständige Ansprechperson: Mag. Sandra Karlsberger
Plakatwände im Stadtgebiet zur allgemeinen Benützung Keine Überklebungen von aktuellen Plakaten erlaubt. Nur ein Plakat pro Veranstaltung kleben.
Standorte:
Franz Schubert-Straße Bushaltestelle gegenüber Parkplatz altes LKH Dürnauer Straße Bushaltestelle I Einmündung Kunzstraße
E-Werkstraße Bei Sammelinsel Dürnauer Straße Bushaltestelle I Stelzhamerhof Pfarrhofgries Kreuzung Pfarrhof I Maximilianstraße Bahnhofstraße gegenüber Bahnhof I alte Musikschule Freileiten Unterführung ÖBB Europahof im Bereich der Eisenbahnbrücke Buchleiten Bushaltestelle Am Poschenhof Auffahrt zum Poschenhof
Download Formulare
Veranstaltungsmeldung gem. § 6 des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes (für Veranstaltungen im Gastgewerbebetrieb im Rahmen der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung oder für Veranstaltungen im Tourneebetrieb oder für Veranstaltungen die in einer bewilligten Veranstaltungsstätte durchgeführt werden)Veranstaltungsanzeige gem. § 7 des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes Landesgesetzblätter
Landesgesetzblatt Nr. 25/2008 betreffend die Verordnung der OÖ. Landesregierung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und - mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen Landesgesetzblatt Nr. 78/2008 betreffend das neue OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz