Bei öffentlich zugängliche Veranstaltungen oder als allgemein zugänglich beworbene Veranstaltungen muss die Veranstaltungsbehörde kontaktiert werden. Je nach Umfang ist die Veranstaltung melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ, klicken Sie hier.
Die Gemeinde ist für Veranstaltungen mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 2.500 Personen und Veranstaltungsstättenbewilligungen zuständig.
Ihre zuständige Ansprechperson:
Mag. Sandra Karlsberger
Plakatwände im Stadtgebiet zur allgemeinen Benützung
Keine Überklebungen von aktuellen Plakaten erlaubt.
Nur ein Plakat pro Veranstaltung kleben.
Standorte: | |
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Franz Schubert-Straße | Bushaltestelle gegenüber Parkplatz altes LKH |
Dürnauer Straße | Bushaltestelle I Einmündung Kunzstraße |
E-Werkstraße | Bei Sammelinsel |
Dürnauer Straße | Bushaltestelle I Stelzhamerhof |
Pfarrhofgries | Kreuzung Pfarrhof I Maximilianstraße |
Bahnhofstraße | gegenüber Bahnhof I alte Musikschule |
Freileiten | Unterführung ÖBB |
Europahof | im Bereich der Eisenbahnbrücke |
Buchleiten | Bushaltestelle |
Am Poschenhof | Auffahrt zum Poschenhof |
Download Formulare
- Veranstaltungsmeldung gem. § 6 des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes
(für Veranstaltungen im Gastgewerbebetrieb im Rahmen der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung oder für Veranstaltungen im Tourneebetrieb oder für Veranstaltungen die in einer bewilligten Veranstaltungsstätte durchgeführt werden) - Veranstaltungsanzeige gem. § 7 des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes
Landesgesetzblätter
- Landesgesetzblatt Nr. 25/2008 betreffend die Verordnung der OÖ. Landesregierung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und - mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen
- Landesgesetzblatt Nr. 78/2008 betreffend das neue OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz