Heizkostenzuschuss

HEIZKOSTENZUSCHUSS  - eine Aktion des Landes OÖ

Richtlinien

Für die Beheizung einer Wohnung – gleichgültig mit welchem Energieträger – wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Es muss sich bei dieser Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln, und die Wohnung muss im Bundesland Oberösterreich sein. Für Zweitwohnsitze ist kein Heizkostenzuschuss möglich.

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Die Antragsfrist wird jeweils im Dezember vom Land OÖ bekannt gegeben. Das Antragsformular können Sie sich downloaden oder im Stadtamt Vöcklabruck im Bürgerservice abholen.