Kanalbenützungsgebühren

Für die Benützung der gemeindeeignen Kanalisationsanlagen werden von allen Eigentümern, deren Grundstück an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist, Kanalbenützungsgebühren (Mengengebühr) eingehoben.

Die Gebühr beträgt € 3,94 pro m3 inkl. 10% MwSt

Nähere Informationen über Höhe und Einhebung der Kanalbenützungsgebühren finden Sie in der Kanalgebührenordnung.

Einzugsermächtigung (261 KB) - .PDF

Zuständig