Wasserleitungsanschlussgebühr

Für jeden Anschluss eines Grundstückes an die gemeindeeigene öffentliche Wasserversorgungsanlage wird eine einmalige Wasserleitungsanschlussgebühr eingehoben. Der Abgabenanspruch entsteht mit dem Anschluss an die öffentliche gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage.

Einmalige Anschlussgebühr
 Mindestanschlussgebühr € 2.752,20 inkl. 10 % MwSt.
 Fläche pro m² € 18,35 inkl. 10 % MwSt.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Wassergebührenordnung.