Zuschuss für Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungsbeihilfe der Stadtgemeinde Vöcklabruck

Für die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen in einer öffentlichen Pflichtschule im aktuellen Schuljahr leistet die Stadtgemeinde eine Schulveranstaltungsbeihilfe.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Vöcklabruck
  • Besuch einer Pflichtschule
  • einkommensabhängig

Antrag um Zuschuss für eine Schulveranstaltung

Finanzielle Unterstützung im Schuljahr

Eine Übersicht über Förderungen für Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern finden Sie auf der Website der OÖ Familienkarte.


Zuständig