Wasserzählergebühr

Der Wasserzähler wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der Zählergebühr erfolgt vierteljährlich.



 3 bis 10 mWasser pro Quartal € 4,69 inkl. MwSt.
 10 bis 50 m3 Wasser pro Quartal € 14,69 inkl. MwSt.
 Zähler für nicht in den Kanal eingeleitete Abwässer (Gartenzähler) jährlich € 46,20 inkl. MwSt.


Die Wasserzählgebühr ist in der Wassergebührenordnung festgelegt.

Zuständig