Hundeabgabe

Für das Halten von Hunden (einschließlich Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind) wird eine Hundeabgabe gemäß Hundeabgabeordnung einmal jährlich eingehoben. Die Hundemarken behalten ihre Gültigkeit.
€ 63,00 pro Hund
€ 20,00 pro Wachhund

Für die Hundemarke sind einmalig € 4,00 zu entrichten.

Zuständig