Werden Sie Teil der Photovoltaikrevolution in Vöcklabruck!
Möchten Sie aktiv zur Energiewende beitragen und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft stärken? Investieren Sie jetzt gemeinsam mit der Stadt in den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen.
Die Stadtgemeinde Vöcklabruck möchte Photovoltaikanlagen auf ihren - und in weiterer Folge auf fremden - Dächern (Wohnbauträger) errichten. Um diese zu finanzieren, können Sie sich beteiligen. Ein Sonnenbaustein kostet € 1.000,- und besteht aus einem Paket von zwei Modulen. Damit kann eine Anlagenleistung von etwa 1 Kilowatt (peak) errichtet werden.
Die Stadtgemeinde errichtet die Anlage für Sie als Bürger:in und least diese dann über einen Zeitraum von 10 Jahren zurück. Nach dem Leasingende geht die Anlage in das Eigentum der Stadtgemeinde über.
Wie funktioniert eine Bürgerbeteiligung?
Für Ihre Beteiligung von € 1.000,- erhalten Sie in den nächsten 10 Jahren € 120,- pro Jahr zurück. Dies entspricht einer gemittelten effektiven Verzinsung von rund 3,5% pro Jahr.
Da es sich bei Ihren Einnahmen um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung handelt, sind diese bis zu einem Jahresertrag von € 730,- von der Einkommenssteuer befreit. Dadurch ist eine Beteiligung an der Vöcklabrucker Energiewende für Sie auch als Anlageform interessant. Beim Lohnsteuerausgleich ist die Beteiligung an einer Photovoltaikanlage wie andere Einkünfte anzugeben.
Photovoltaik-Projekte
Sobald eine ausreichend große Anzahl an interessierten Bürger:innen feststeht, werden diese Anlagen und weitere umgesetzt.
So geht's
- Interesse anmelden mittels Onlineformular.
- Nach der internen Vergabe bekommen Sie Ihren Vertrag per E-Mail zugesendet. Sobald Sie die Überweisung getätigt haben, tritt der Vertrag zwischen Ihnen und der Stadtgemeinde Vöcklabruck in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Photovoltaik-Teil-Eigentümer:in. Bei großem Andrang gilt der Zeitpunkt der Anmeldung.
- Die PV-Anlage wird errichtet.
- Auszahlung erhalten - Klima schützen.
Anmeldeformular
Mittels diesem Onlineformular, melden Sie sich für die Bürgerbeteiligung an.
FAQs
Mit einem Sonnenbaustein kaufen Sie zwei PV-Paneele. Diese produzieren ca. 1 KW-Peak.
Ja, Sie können auch mehrere Sonnenbausteine erwerben. Aktuell haben wir keine Begrenzung nach oben.
Für eine Beteiligung von € 1.000,-- erhalten Sie rückwirkend € 120,- pro Jahr Leasingentgelt.
Die Überweisung erfolgt auf das von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Konto. Änderungen der Kontodaten bitte schriftlich unserer Finanzabteilung gekannt geben.
Das erste Projekt wird auf dem Dach des Stelzhamer-Kindergartens umgesetzt. Danach wird die bestehende PV-Anlage am Dach des Hallenbades Vöcklabruck erweitert. Weitere Projekte sind in Planung.
Nein, der Teilnehmer überlässt sämtliche Nutzungsrechte der Stadtgemeinde Vöcklabruck.
Sobald alle nötigen Sonnenbausteine verkauft sind, wird die Errichtung der jeweiligen PV-Anlage in Auftrag gegeben. Ein Gemeinderatsbeschluss ist nicht mehr nötig.
Binnen 14 Tagen ab Erhalt des Vertragsangebotes ist vom Teilnehmer der Kaufpreis auf das Konto der Stadtgemeinde Vöcklabruck zu überweisen. Mit Zahlungseingang tritt der Vertrag in Kraft. Ab diesen Zeitpunkt sind Sie Photovoltaik-Teil-Eigentümer.
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Der Teilnehmer kann unter Einhaltung der vertraglich geregelten Kündigungsfrist und -bedingungen vorzeitig kündigen.
Der Teilnehmer ist Eigentümer der jeweils gekauften PV-Paneele. Die Stadtgemeinde Vöcklabruck ist wirtschaftlicher Eigentümer und übernimmt als dieser das Betreiben der Anlage. Die Stadtgemeinde least die Paneele beim Teilnehmer, bis nach Ende der 10-jährigen Laufzeit die gesamte Anlage in den Besitz der Stadtgemeinde übergeht. Der Leasingvertrag wird auch als Sale-and-Lease-Back-Modell bezeichnet.
Nein, die Stadtgemeinde Vöcklabruck ist wirtschaftlicher Inhaber der Anlage und haftet für die ordnungsgemäße Montage, übernimmt sämtliche Risiken und Haftungen, die sich durch die PV-Paneele und die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage ergeben können, sowie der entsprechenden Versicherung.
Beim Lohnsteuerausgleich ist die Beteiligung an einer Photovoltaikanlage wie andere Einkünfte anzugeben. Die tatsächliche Versteuerung unterscheidet sich im Einzelfall. Bei offenen Fragen empfehlen wir eine Abklärung mit ihrem Steuerberater, da die Stadtgemeinde keine individuelle steuerliche Beratung durchführen kann. Der Teilnehmer muss sämtliche steuerrechtliche Vorschriften einhalten.
Noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner: Thomas Weiss
Download Infoblatt:
2024-05-07_Infoblatt Bürgerbeteiligung PV-Anlagen.pdf herunterladen (1.7 MB)