LIEBE HUNDEBESITZERINNEN UND HUNDEBESITZER
Hunde ab einem Alter von 12 Wochen sind im Bürgerservice innerhalb von 3 Tagen zu melden und unverzüglich mit der ausgefolgten Hundemarke zu kennzeichnen. Die Vorlage eines Sachkundenachweises, Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung sowie die Bekanntgabe der Chipnummer sind erforderlich.
Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.
Amtliche Hundemarke:
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass die amtliche Hundemarke an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.
Für die Hundemarke sind einmalig € 4,00 zu entrichten.
Nach Beendigung der Hundehaltung geben Sie bitte die Hundemarke wieder im Bürgerservice ab.
Hundeabgabe:
Für das Halten von Hunden (einschließlich Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind) wird eine Hundeabgabe gemäß Hundeabgabeordnung einmal jährlich eingehoben. Die Hundemarken behalten ihre Gültigkeit.
€ 63,00 pro Hund
€ 20,00 pro Wachhund
sachkundenachweis:
Hundesportschule Vöcklabruck
Aufgrund der großen Nachfrage wurde ein weiterer Termin fixiert:
Teil 1: Dienstag, 3.12. 2024
Teil 2: Dienstag, 10.12. 2024
jeweils von 18:00 bis ca. 21:30 Uhr
Hundefreilaufzonen
Hunde müssen im Ortsgebiet an der Leine geführt werden. Hundekot ist grundsätzlich vom Hundehalter und von der Hundehalterin zu entsorgen – auch in der Freilaufzone.
Wenn Hunde müssen, schafft eine Hundestation Abhilfe. Die Stadt hat deshalb zahlreiche Hundestationen mit Gratissackerln an beliebten "Tatorten", wie Parkanlagen, Grünflächen, Stadtplatz usw. aufgestellt. Diese dienen als Sackerlspender und bieten gleichzeitig Entsorgungsmöglichkeit für Hundekot. Die Sackerl sind auch im Bürgerservice kostenlos erhältlich. Helfen Sie mit und benutzen Sie die Hundekotsackerl. Ihr Hund kann's nämlich nicht!
Betreffend Felder und Wiesen ist zu beachten, dass diese nicht Allgemeingut sind, sondern die Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot den Grundsätzen einer hygienischen Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung widerspricht. Es kann sich dadurch eine Gesundheitsgefährdung für Tiere (vor allem Rinder) ergeben.
Übrigens: Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr, Bußgelder zahlen zu müssen.
Hundefreilaufzonen:
- Vom Europahofsteg entlang der Vöckla –südl. Ufer – bis zum Musikerheim
- Vom Kolpingsteg entlang der Vöckla – nördl. Ufer- bis zur Wagrainerbrücke.
- In der Dürnau befindet sich eine eingezäunte Fläche in der E-Werkstraße gegenüber der Lebenshilfe.
Achtung:
Auch wenn auf einer verordneten Freilauffläche die Leinen- und/oder Maulkorbpflicht nicht gilt, ist zu beachten, dass Ihr Hund in der Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen ist, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden.