Veranstalter

Bei öffentlich zugängliche Veranstaltungen oder als allgemein zugänglich beworbene Veranstaltungen muss die Veranstaltungsbehörde kontaktiert werden. Je nach Umfang ist die Veranstaltung melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig. 

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ, klicken Sie hier.

Die Gemeinde ist für Veranstaltungen mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 2.500 Personen und Veranstaltungsstättenbewilligungen zuständig. 

Ihre zuständige Ansprechperson:

Mag. Sandra Karlsberger

Plakatwände im Stadtgebiet zur allgemeinen Benützung

Keine Überklebungen von aktuellen Plakaten erlaubt.
Nur ein Plakat pro Veranstaltung kleben.

Standorte:
 
 Franz Schubert-StraßeBushaltestelle gegenüber Parkplatz altes LKH
 Dürnauer Straße

Bushaltestelle I Einmündung Kunzstraße

 E-WerkstraßeBei Sammelinsel
 Dürnauer StraßeBushaltestelle I Stelzhamerhof
 PfarrhofgriesKreuzung Pfarrhof I Maximilianstraße
 Bahnhofstraßegegenüber Bahnhof I alte Musikschule
 FreileitenUnterführung ÖBB
 Europahofim Bereich der Eisenbahnbrücke
 BuchleitenBushaltestelle
 Am PoschenhofAuffahrt zum Poschenhof

 Download Formulare

  • Veranstaltungsmeldung gem. § 6 des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes
    (für Veranstaltungen im Gastgewerbebetrieb im Rahmen der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung oder für Veranstaltungen im Tourneebetrieb oder für Veranstaltungen die in einer bewilligten Veranstaltungsstätte durchgeführt werden)
  • Veranstaltungsanzeige gem. § 7 des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes

 Landesgesetzblätter

  • Landesgesetzblatt Nr. 25/2008 betreffend die Verordnung der OÖ. Landesregierung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und - mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen
  • Landesgesetzblatt Nr. 78/2008 betreffend das neue OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz